Steuermann alaaf

[Mych] Was bisher geschah:

Anfang Juni 2015 bringe ich endlich den nötigen Enthusiasmus auf, um mich an meine beiden Steuererklärungen für 2014 zu setzen – eine für vier Monate des Steuerjahrs in Deutschland, und eine für die restlichen acht Monate elf Monate und sechs Tage des Steuerjahrs in England.

Heute ist Mitte Februar 2016, und heute wurde mir mein vorläufig finaler Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt Frankfurt für 2014 durch die Haustür geschoben. Uff. Was lange währt, und so.

Dinge, die ich gelernt habe:

England

In England schaut sich niemand meine Steuererklärung an.

– nein, das kam nicht so rüber, wie es sich angefühlt hat, als ich es endlich kapiert habe; als sich dieser Sachverhalt sich endlich durch die vielen Schichten des mir in Deutschland ankultivierten Vertrauens in die Tiefe, Breite und Umfänglichkeit der Bürokratie als solcher, als Konzept, als von Völkern und Nationen unabhängiger Idee, gekämpft hatte, und wirklich bei mir angekommen war. Ich versuch’s nochmal.

In England schaut sich niemand meine Steuererklärung an. Ich muss ein kommerzielles Programm benutzen, um sie zu erstellen – wäre meine Steuersituation ein bisschen regulärer, dann könnte ich sogar ein Webformular der Steuerbehörde Ihrer Majestät benutzen. Mein Programm sagt mir (schon im Juni 2015), wieviel Steuer ich schuldig sein werde (und wann), und lädt meine Erklärung samt Anlagen hoch.

Und das war’s.

Da wird kein Steuerbescheid kommen. Kein Mensch wird jemals darauf gucken, was ich da ausgefüllt und ausgerechnet und belegt habe. (Es sei denn, dass ich die Lotterie um die paar Tax Audits gewinne, die stichprobenartig nach Zufallsprinzip jedes Jahr durchgeführt werden.) Ich bin ein bisschen erzürnt und fühle mich ein bisschen betrogen. Dafür habe ich mir die ganze Mühe gemacht? Damit ein Computer meine Excel-Tabellen-PDFs summarisch ignorieren kann? Dafür habe ich in meinem Herzen gesucht, wie mein Job und meine Wohnung und meine Freunde und Verwandten in Deutschland für eine nachvollziehbare Begründung dafür herhalten können, dass ich wirklich im April 2014 noch in Deutschland „ansässig“ war? Grrr.

Was tatsächlich kommt, ist – Anfang Dezember 2015 – eine (vermutlich vollautomatisch erstellte und verschickte) Rechnung über meine Steuer fürs Steuerjahr 2014/15 sowie die daraus berechnete Vorauszahlung fürs nächste Steuerjahr (die Hälfte davon fällig zusammen mit der Steuer fürs Vorjahr) – bis auf den Penny genau der Betrag, den das Steuerprogramm berechnet hatte. Fällig Ende Januar 2016. Da ich das Geld so lange wie möglich noch auf dem Sparkonto liegen lassen will, um die null-Komma-irgendwas Prozent an Zinsen später mal für eine große Portion Popcorn im Kino auf den Kopf hauen zu können, bekomme ich bis Ende Januar dann noch zwei SMS mit Erinnerungen an die baldige Fälligkeit, bevor ich den Gesamtbetrag in der letzten Januarwoche endlich fristgerecht überweise.

Und das war’s. Mehr wird da nicht mehr kommen. Ich werde (wahrscheinlich) nie erfahren, ob ich meine englische Steuererklärung richtig gemacht habe. Computer says Yes. Das muss reichen.

Deutschland

In Deutschland, auf der anderen Seite, läuft alles seinen gewohnten Gang – abgesehen davon, dass ich bis Ende November nichts vom deutschen Finanzamt gehört hatte, und soo kompliziert ist meine zugegebenermaßen nicht komplett reguläre Steuersituation 2014 nun doch nicht gewesen, dass meine Steuererklärung zu dem einen vom Finanzamt angestellten Fachmann in ganz Deutschland geleitet werden müsste, der sich um die Besonderen Fälle kümmern muss.

Also rufe ich an – Ende November. Und erfahre, dass mein Steuerbescheid in der Warteschleife feststeckt, weil man darauf warte, dass ich eine Antwort auf eine vor Monaten gestellte Rückfrage gäbe. Die Rückfrage war per Briefpost nach „Coventry CVX 8JB“ geschickt worden. Das ist blöderweise nicht unsere tatsächliche Postleitzahl, sondern ein paar Straßen weiter, und obwohl Royal Mail offenbar an guten Tagen in der Lage ist, Briefe zuzustellen, auch wenn sie nur nach „England“ adressiert sind, wurde der an mich gerichtete Brief mit der vertippfehlerten Postleitzahl offenbar irgendwo in einen großen Schredder für nichtzustellbare Post geworfen – oder vielleicht einer (nachvollziehbarerweise) verwirrten englischen Person in den Briefschlitz, die sich jetzt fragt, was um alles in der Welt das deutsche Finanzamt von ihr will und ob sie wohl jemals wieder nach Deutschland einreisen kann.

… was mich, abgesehen von allem anderen, zum Grübeln bringt, durch welchen Prozess wohl ein Tippfehler in meine Adresse gelangen konnte. Denn auf dem elektronischen Mantelbogen der von mir eingereichten Steuererklärung ist die Postleitzahl natürlich richtig. Die falsche Postleitzahl ist aber phonetisch nahe genug an der richtigen, dass ich mir vorstellen könnte, dass irgendwer im Finanzamt sie quer über den Schreibtisch jemand anderem zugerufen hat und dabei falsch verstanden wurde. Hmm. Mein erster in England empfangener Steuerbescheid (für 2013) war handschriftlich im Adressfenster adressiert worden. Hmm.

Wie dem auch sei – nachgefragt worden war, wo denn meine „ausländischen Einkünfte“ belegt wären. Meine „ausländischen Einkünfte“ allerdings sind, wohlgemerkt, mein Gehalt von meiner deutschen Firma. Ich arbeite ja in England. (Meine Arbeit besteht darin, darüber nachzudenken, welche Tasten ich in welcher Reihenfolge drücken muss, damit die Kunden meines Arbeitgebers willens sind, Geld dafür auszugeben.) England ist „Ausland“. Meine „ausländischen Einkünfte“ sind mein Einkommen aus meiner Arbeit in England für meinen deutschen Arbeitgeber.

Das erkläre ich der Dame vom deutschen Finanzamt am Telefon, und das nimmt sie ohne Widerspruch hin. (Kopien meiner deutschen Gehaltsabrechnungsbögen hatte ich schon beigelegt gehabt.) Soweit, so gut. Offenbar habe ich mir das richtig ausgedacht. Yay!

Zwei Wochen später bekomme ich meine Originalbelege per Post vom deutschen Finanzamt zurück. (Ironischerweise mit dem kategorischen Hinweis, ich möge doch bitte von telefonischen Nachfragen absehen, um den „zügigen Arbeitsablauf“ nicht zu gefährden. Haha. Das hatte zuletzt ja hervorragend geklappt.)

Mitte Dezember bekomme ich dann, endlich, meinen Steuerbescheid aus Deutschland. Ich bekomme ein bisschen Steuer zurückgezahlt, allerdings nur ein Bruchteil von dem, was mir ElsterFormular berechnet hatte. Das will ich nicht einfach so hinnehmen, und verstehen tu ich’s nach Lektüre der opaken Textmauer im Steuerbescheid auch nicht, also rufe ich mal beim Finanzamt an. Wieder mal.

Die Dame am Telefon – nicht die, die meinen Bescheid bearbeitet hatte, aber immerhin eine Fachfrau – bestätigt mir meine Vermutung über das, was passiert ist: Meine als „haushaltsnahe Dienstleistung“ eingereichte Umzugsrechnung von Frankfurt nach Coventry (in Höhe von immerhin fast anderthalb tausend Euro) wurde als „Werbungskosten“ uminterpretiert und ist somit in meiner ansonsten abgesehen von ein paar Kilometern „Fahrt zu Arbeit“ fast ungenutzten Werbungskostenpauschale so gut wie untergegangen.

Nur … das ist falsch. Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn ich den Umzug um meiner Arbeit willen durchführe. Aber meinen Umzug habe ich um Judiths Arbeit willen durchgeführt.

Also: Brief geschrieben, Einspruch erhoben, Speditionsbeleg nochmal beigelegt. Kaum einen Monat später – heute nämlich – bekomme ich einen geänderten Einkommensteuerbescheid mit ein paar hundert Euro Differenz an Steuerrückzahlung zu meinen Gunsten. Womit auch das sein gutes Ende gefunden hat. Was lange währt, und so.

tl;dr

Ich habe offenbar alles richtig gemacht. Oder zumindest nachvollziehbar plausibel genug, dass es akzeptiert wurde. Wobei ich das bei der englischen Finanzbehörde mit abschließender Sicherheit höchstens – und frühestens – dann mit abschließender Sicherheit sagen können werde, wenn tatsächlich irgendwann mal ein Mensch auf meine Steuererklärung schaut. Was, vermutlich, nie passieren wird.

Immerhin habe ich das deutsche Finanzamt zufrieden gestellt, und das ist ja auch schon irgendwie eine Leistung.

Steuermann alaaf

Steuermann ahoy

[Mych] Die Briten tun’s anders.

Das Steuerjahr beginnt am 6. April. Nicht am 1. April. Nicht am 1. Januar wie im Rest der zivilisierten Welt, sondern mitten im Monat mitten im Jahr. Warum? Weil für die Römer das Jahr am 1. März nach Julianischem Kalender begann. Und warum sollte man eine funktionierende Tradition ändern – nur weil irgendwer kürzlich im 16. Jahrhundert ein anderes Kalendersystem eingeführt hat? Neumodischer Schnickschnack.

Steuern machen ist ja eh schon ein großer Spaß – das weiß jeder –, also sind zwei Steuererklärungen (eine deutsche und eine englische) fürs gleiche Jahr natürlich doppelt so toll. Aber es ist ja nur zu zwei Dritteln das gleiche Jahr. Uff, ich dachte schon, mir wird langweilig dabei.

Ich kann nicht glauben, dass ich der einzige Deutsche bin, der in England wohnt und dort (ohne Entsendung) für eine deutsche Firma arbeitet. Aber falls jemals jemand irgendwas über seine Erfahrungen damit im Internet geschrieben hat – ich hab’s nicht gefunden. Darum, für die Nachwelt: Mein Postmortem der beiden Steuererklärungen, die ich in den letzten Tagen erstellt und eingereicht habe. (Vorbehalt: Ich bin kein Steuerberater, und ich habe noch kein Feedback von den beiden Steuerbehörden. Sobald ich was erfahre, werde ich diesen Artikel aktualisieren.)

Update: Fast ein dreiviertel Jahr später habe ich endlich alles Feedback erhalten, was ich wahrscheinlich je dazu bekommen werde.

Steuern bezahlt man in England bei HMRC – „Her Majesty’s Revenue & Customs“, also das Finanz- und Zollwesen ihrer Majestät. Wer eine Steuererklärung machen will (haha!):

  1. erstellt online ein Benutzerkonto bei HMRC,
  2. bekommt nach ein paar Wochen einen Brief mit der „unique taxpayer reference“ (UTR, sowas wie die deutsche Steuer-Identifikationsnummer) zugeschickt,
  3. kann unter Angabe der UTR online Zugang zur Online-Steuererklärung beantragen und
  4. bekommt nach ein paar Tagen eine Freischaltung dafür (und einen weiteren Brief zur Bestätigung).

Man kann seine englische Steuererklärung in den meisten Fällen offenbar komplett online im Webbrowser machen. Für kompliziertere Fälle (wie meinen) braucht man eine separate Software. Es gibt einen Haufen verschiedener Software-Alternativen – ich habe mir TaxCalc zugelegt, weil das in verschiedenen Foren empfohlen wurde. Es ist weniger ausgefeilt als das deutsche ElsterFormular, aber es erfüllt seinen Zweck.

Was ich bin:

  • Deutscher. (Das spielt so gut wie keine Rolle, wie sich herausstellt.)
  • Seit Mai letzten Jahres in England ansässig („resident“) – zuvor in Deutschland. Das ist in beiden Ländern mitten im Steuerjahr.
  • Nicht-selbständig angestellt bei einer Firma mit Sitz in Deutschland.
  • Ungeachtet dessen: in England tätig. (Das hat mir einiges Kopfzerbrechen bereitet. Meine Arbeit besteht darin, über ein langes Kabel Bits auf den Servern meines Arbeitgebers in Deutschland umzukippen. Aber die Arbeit, für die ich bezahlt werde, besteht ja darin, zu entscheiden, welche Bits, und in welche Richtung, und die findet vor meinem Computer in England statt – also arbeite ich in England.)

Was ich fürs letzte Steuerjahr bei der Steuer angeben muss:

Welches Land meine Steuern bekommt

Wann ich in Deutschland gelebt habe (und dort Steuern zu zahlen hatte) und wann in England (dito). Steuerpflichtig ist man in der Regel immer dort, wo man ansässig ist.

Deutsche Steuererklärung

Für Deutschland habe ich die Eckdaten meiner Ansässigkeit in Deutschland im aktuellen Steuerjahr im Hauptvordruck unter „Angaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht“ angegeben (Hauptvordruck, Zeile 96).

Dazu gehört dann auch noch eine Angabe meines Brutto-Gehalts für den Rest des Steuerjahrs, in dem ich nicht in Deutschland steuerpflichtig war (Zeile 98, siehe unten). Warum? Weil mein Steuersatz für das, was ich versteuern muss, anhand meiner ‚Leistungsfähigkeit‚ bewertet wird (der so genannte Progressionsvorbehalt), und die bemisst sich an meinem Einkommen übers ganze Jahr. Yay.

Sowohl der Herr aus dem Lohnbüro meines Arbeitgebers als auch die Dame bei der Hotline des deutschen Finanzamts meinten, ich sollte statt dessen Anlage N-AUS ausfüllen und dabei „Deutschland“ als das fragliche „Ausland“ deklarieren (und mein „Wohnsitz im Inland“ sollte meine Adresse in England sein). Das klang ja erstmal nicht komplett unplausibel (zumal mir zwei separate, kompetente Leute das gesagt hatten!), aber im Detail fiel’s dann leider auseinander: Erstens ticken deutsche Behörden meiner bisherigen Erfahrung nach grundsätzlich so, dass „Ausland“ ausnahmslos Nicht-Deutschland bedeutet (und „Inland“ entsprechend immer Deutschland), und zweitens erfordern die Angaben in Anlage N-AUS, dass man die Tätigkeit „im Ausland ausgeübt“ hat – und wenn das angegebene Ausland Deutschland sein soll, macht das keinen Sinn; siehe oben.

Englische Steuererklärung

Für England habe ich in Bogen „Residence“ (SA109) „split year treatment“ (Trennung des Steuerjahrs in zwei Teile) beantragt (Box 3). In Box 6 kann man dann das Stichdatum für die Trennung der beiden Teile angeben.

Die englische Steuer definiert verschiedene Szenarien, die für so eine Handhabung zutreffen können – bei mir diese beiden:

  • dass ich Vollzeitbeschäftigung in England begonnen („starting full-time work in the UK“) und
  • dass ich meinen einzigen Wohnsitz nach England verlegt hatte („starting to have a home in the UK only“).

Nach englischer Auffassung ist man, was die Steuer betrifft, immer das komplette Steuerjahr lang ansässig („resident“) oder eben nicht. Gegebenenfalls kann man auch noch in einem weiteren Land (bei mir: Deutschland) ansässig gewesen sein, und dann kommt es auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an, welches Land mehr Recht auf die Steuern hat und welches sie erlässt.

Der Bogen „Residence“ fragt danach, ob ich im fraglichen Steuerjahr auch im Ausland einen Wohnsitz hatte – und zwar, laut der Hinweise zu diesem Formular, egal wann und egal wie lang. Hatte ich natürlich (den ersten Monat des englischen Steuerjahrs, vor meinem Umzug nach England), also habe ich Box 9 angekreuzt. In Box 10 musste ich dann angeben, wieviele Tage ich in diesem Steuerjahr in England anwesend war.

Neben dem Bogen „Residence“ habe ich dann noch das Formular im Hilfsblatt „Dual residents“ (HS302) ausgefüllt, in dem ich – aus englischer Sicht – angeben muss,

  • wann ich genau im Ausland (Deutschland) gelebt hatte,
  • wie ich meine Behauptung begründe, dort ‚ansässig‘ gewesen zu sein (hatte ich da Freunde? Familie? einen Job? meinen Lebensmittelpunkt?), und
  • welche Einnahmen ich dort hatte, die in England nach DBA nicht versteuert werden sollen. Da sollte ich dann auch angeben, gemäß welchen Artikels des DBA ich glaube, dass mein Gehalt im April nicht in England zu versteuern ist. Ich habe mich durch das DBA zwischen Deutschland und UK gewurschtelt und geschlussfolgert, dass das wohl Artikel 14.1 („Income from employment“) sein muss.

Gehalt

Mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Um es ein bisschen komplizierter zu machen, geht von meinem Brutto-Gehalt ein Beitrag zu einer betrieblichen Altersvorsorge ab, auf den ich keine Einkommensteuer zu zahlen habe.

Deutsche Steuererklärung

Für Deutschland habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen bekommen: eine für den Zeitraum bis zu meinem Umzug nach England, und eine Pro-forma-Bescheinigung für den Zeitraum danach, auf der außer dem Zeitraum und ein paar Metadaten nichts steht. (Das deutsche Finanzamt hatte meinem Arbeitgeber im Vorfeld schon eine Bescheinigung ausgestellt, dass mein Gehalt ab dem Zeitpunkt meines Umzugs nach England „nicht dem Steuerabzug“ unterliegt.)

Die Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum bis zu meinem Umzug habe ich wie üblich einfach genau so ins Steuerformular übertragen, wie sie mir vorlag.

Für die übrige Zeit habe ich mir meine monatlichen Gehaltsabrechnungszettel genommen und mein Brutto-Gehalt minus betriebliche Altersvorsorge – also mein „Steuer-Brutto“ – zusammen gerechnet. Das Ergebnis habe ich unter „Ausländische Einkünfte, die […] nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben“ (Hauptvordruck, Zeile 98) eingetragen. (Die Excel-Tabelle und Kopien der fraglichen Gehaltszettel habe ich als Belege mit eingereicht.)

Englische Steuererklärung

Für England hätte ich Formulare „P45“ oder „P60“ gebraucht – das englische Äquivalent der deutschen Lohnsteuerbescheinigung. Habe ich natürlich nicht; also habe ich auch da mein „Steuer-Brutto“ anhand meiner Gehaltszettel (von Mai bis März, denn im April war ich ja noch in Deutschland steuerpflichtig) zusammen gerechnet und in Bogen „Employment“ (SA102) eingetragen.

Mein Gehalt ist zwar streng genommen auch eine Einnahme aus einer ausländischen Quelle, aber die Hinweise zu Bogen „Foreign“ (SA106) stellen klar, dass man es nichtsdestotrotz im Bogen „Employment“ eintragen soll.

Ich habe einige Zeit gegrübelt, ob ich meine betriebliche Altersvorsorge („workplace pension“) von meinem englischen „Steuer-Brutto“ abziehen darf oder nicht. Letztendlich habe ich bei HMRC Informationen zu nicht-staatlichen Altersvorsorgebeiträgen gefunden, die sich ausdrücklich auch auf „workplace pensions“ beziehen und Steuerfreibeträge („allowances“) nennen, die ich deutlich unterschreite, also habe ich die Beiträge vom Brutto abgezogen und versucht, das einigermaßen nachvollziehbar in der Excel-Tabelle darzustellen, die ich als Beleg mitliefere.

Mein Gehalt ist natürlich in Euro, aber die englische Steuer will es in Pfund Sterling angegeben haben. Zur Umrechnung stellt HMRC monatliche Tabellen mit Wechselkursen zur Verfügung – die Eurokurse dort habe ich verwendet, um mein Gehalt monatsweise umzurechnen.

Zinsen und Dividenden

Ein paar Euros an Zinsen und Dividenden, die ich übers Jahr hinweg bekommen hatte.

Deutsche Steuererklärung

Deutschland nennt das Kapitalertragsteuer und umfasst unter dem gleichen Begriff auch Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren, nicht nur Zinsen und Dividenden. Die Kapitalertragsteuer wird im Allgemeinen schon von der Bank vor Auszahlung abgeführt (also als Quellensteuer – genauer: als Abgeltungssteuer).

Im Allgemeinen muss man Zinsen und Dividenden daher nicht bei der Steuer angeben – nicht immer zum eigenen Vorteil, denn es gibt einen Freibetrag in Höhe von 801€ pro alleinstehender Person (oder dem Doppelten für Eheleute, die gemeinsam ihre Steuer erklären): den Sparer-Pauschbetrag. Für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.) bis zu dieser Höhe muss man keine Kapitalertragsteuer zahlen. „Aber die wird doch schon von der Bank als Quellen-/Abgeltungssteuer abgeführt!“ – stimmt, und dem kann man entweder im Voraus durch einen Freistellungsauftrag an die Bank entgegen wirken, oder man gibt im Nachhinein alle Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung an und bekommt die zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer auf die fällige Steuer verrechnet.

Da ich meinen Sparer-Pauschbetrag letztes Jahr nicht ausgeschöpft hatte, habe ich alle (!) meiner Kapitalerträge in Anlage KAP erfasst.

Englische Steuererklärung

England sieht Zinsen und Dividenden in erster Linie als Einkommen wie jedes andere auch und versteuert sie demgemäß; es gibt keinen Freibetrag. Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren dagegen unterliegen der Capital Gains Tax. (Da ich keine Wertpapiere verkauft habe, interessiert mich das nicht weiter.)

Meine Zins- und Dividendeneinnahmen sind aus englischer Sicht natürlich ausländisch, also habe ich sie auf dem Bogen „Foreign“ (SA106) unter „income from overseas sources“ (merke: Was nicht auf der Insel ist, ist Übersee!) eingetragen (nach Umrechnung in Pfund Sterling wie oben beim Gehalt). Die Steuerbescheinigung samt Erträgnisaufstellung meiner deutschen Bank war dabei nützlich, denn da stand schon alles, was ich brauchte, im Detail drauf.

Spenden

Ein paar übers Jahr verteilte Spenden an gemeinnützige Organisationen (z.B. die Wikimedia Foundation).

Deutsche Steuererklärung

In Deutschland sind solche Spenden steuerbefreit. Wenn man sie bei der Einkommensteuer angibt, muss man für den gespendeten Betrag keine Steuer bezahlen (bzw. bekommt sie zurück erstattet, wenn man sie schon vom Lohn abgezogen bekommen hatte).

Spenden kommen als „Sonderausgaben“ auf Seite 2 des Hauptvordrucks (Zeile 45). Als Beleg reicht meistens (für Spenden bis zu 200€) die Überweisung auf dem Kontoauszug. Erfasst habe ich nur die, die in den Zeitraum fielen, in dem ich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

Englische Steuererklärung

In England sind sie auch steuerbefreit, aber ganz anders – die Steuern werden nicht dem Steuerzahler erstattet, sondern der gemeinnützigen Organisation.

Erst wenn man ein gewisses Einkommen überschreitet und in die höhere Steuerrate – die „higher rate“ – rutscht, kann man die Differenz zwischen normaler und höherer Rate erstattet bekommen, denn die gemeinnützige Organisation bekommt immer nur die normale Steuerrate („basic rate“) ausgezahlt.

Das Ganze nennt sich Gift Aid und funktioniert natürlich nur mit gemeinnützigen Organisationen, die in England registriert sind. Ich habe nichts gefunden, wo ich Spenden deklarieren könnte, die nicht an Gift Aid teilnehmen. Schade.

Und zu guter Letzt …

Und am Ende muss die Steuererklärung samt der Belege irgendwie zum Finanzamt.

Deutsche Steuererklärung

Das Finanzamt in Deutschland will selbst dann, wenn man den Rest digital unterschreiben und einreichen könnte (mit einem „Zertifikat zur elektronischen Übermittlung“), alle möglichen Belege auf Papier und/oder im Original.

Ich hab’s daher schon vor Jahren aufgegeben, mir den Umstand mit dem digitalen Elster-Zertifikat zu machen. ElsterFormular überträgt die Daten ans Finanzamt, und dann drucke ich die so genannte „komprimierte Steuererklärung“ auf tote Bäume, unterschreibe sie, lege meine Belege bei, ein Anschreiben drauf, und dann geht das Ganze per Post nach Deutschland.

Ach ja: Der Hauptvordruck fragt, ob man „auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland“ (Zeile 109) habe. Das hatte ich letztes Jahr schon mal in aller Naivität mit „ja“ beantwortet – ich habe ein Girokonto hier in England – und daraufhin die misstrauische Nachfrage des Finanzamts erhalten, doch bitte genauer zu spezifizieren, was für Geschäftsbeziehungen denn das seien. Wenigstens ließ sich das dann durch einen kurzen Anruf klären. Dieses Mal habe ich wieder „ja“ angekreuzt, aber im Anschreiben erläutert, was gemeint ist.

Englische Steuererklärung

Das Finanzamt in England nimmt die Steuererklärung samt aller (als PDF eingescannter) Belege ohne Unterschrift komplett online entgegen. Nicht übel.

Steuermann ahoy

Weinerei

[Mych] Wein ist im Tesco Superstore ganz schön teuer: Man findet kaum einen unter £6 (das sind gut 7€) — und nach oben ist die Skala natürlich offen. Zum Vergleich: In meinem Rewe-Markt hier um die Ecke in Deutschland gibt’s die günstigsten Flaschen schon ab 2€, und für meine Lieblingsweine lege ich kaum jemals mehr als 5€ hin.

Judith und ich haben erst spekuliert, dass das wahrscheinlich daran liegt, dass die ganzen Weinflaschen ja erstmal übers Wasser auf die Insel kommen müssen — es gibt tatsächlich britischen Weinbau, aber im Supermarkt gesehen habe ich noch nichts davon. (In England ist übrigens auch Kontinentaleuropa „Übersee“. Das ist für uns Kontinentaleuropäer erstmal etwas verwirrend, weil wir „Übersee“ normalerweise mit „jenseits des Atlantiks“ assoziieren, aber es ist natürlich technisch korrekt.)

Andererseits kommen auch die meisten Weine in meinem Rewe-Markt nicht aus Hessen, und selbst unser Lieblings-Spätburgunder aus Südbaden oder ein Cabernet Sauvignon von der Biscaya kostet keine 7€, ganz zu schweigen von den Weinen aus Kalifornien oder Australien. Das allein kann’s also eigentlich nicht sein.

Die Erklärung ist, zumindest zum Teil, viel simpler: die Steuer.

In Deutschland gibt’s zwar die Schaumweinsteuer und die Branntweinsteuer, aber für schlichten (nicht prickelnden, nicht verstärkten) Wein zahlt man nichts. (Letzteres ist nicht zu verwechseln mit „Es gibt keine Steuer auf Wein in Deutschland“ — doch, es gibt eine, aber sie ist auf 0% festgelegt. Für irgendjemanden ist diese Unterscheidung sicher sehr wichtig.)

In England hingegen gibt’s keine Sonderlocke für Wein — da schlägt die dortige Alkoholsteuer voll zu. Für einen normalen Wein mit so zwischen 10% und 12% Alkoholgehalt zahlt man gut £2 an Verbrauchssteuer für die typische 750-ml-Flasche (plus Mehrwertsteuer, die’s natürlich auch in England gibt).

Für Leute mit persönlichen Verbindungen nach Deutschland (wie uns) gibt’s allerdings einen Weg, wie wir von unserem heimatlichen vorteilhaften Weinsteuersatz profitieren können: Wir können uns Wein als Geschenk mitbringen lassen, wenn wir Besuch aus der Heimat bekommen. Wer aus einem (anderen) EU-Land nach Großbritannien kommt, darf Wein, der zum Eigenbedarf oder als Geschenk beabsichtigt ist, zollfrei einführen.

Achtung: Sobald man Geld dafür bekommt (auch einfach nur den ausgelegten Kaufpreis!), gilt die Zollfreiheit nicht mehr — es muss ein Geschenk sein. (Oder man muss alles selbst trinken wollen.) Und natürlich darf man keine 750-ml-Weinflasche im Handgepäck mit sich führen, weil man damit ja das Flugzeug in die Luft zu sprengen versuchen könnte. Und wenn man mehr als 90 Liter Wein auf einmal zu importieren versucht, wird man sich fast mit Sicherheit einige pointierte Fragen des Zolls zu seinen Trinkgewohnheiten gefallen lassen müssen.

Weinerei